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Montag, 11.10.2010

          

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Autoummeldung auf Mallorca

Hier erfahren Sie, wie Sie ihr "heiliges Blechle" zum Mallorquiner machen.

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Fotolia

Viele ausländische Neu-Mallorquiner bringen ihr Auto mit auf die Insel. Was angesichts der Pkw-Preise auf Mallorca sinnvoll ist, wird spätestens bei der Ummeldung zum Problem. Zum einen wegen der ganzen Behördenrennerei, die nervenaufreibend und zeitraubend ist. Immerhin sind bis zu neun Behördengänge nötig, das ganze Prozedere dauert zwischen drei und sechs Wochen. Deshalb ist es ratsam, eine Gestoría damit zu beauftragen. Zum anderen ist die Sache nicht ganz billig: Für die Ummeldung eines Durchschnittsautos bezahlt man locker mal über 700 Euro. 

Wer muss sein Auto ummelden?

Alle Ausländer, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben oder sich mehr als 183 Tage im Jahr im Land aufhalten, sind nach spanischem Recht dazu verpflichtet. Dies muss innerhalb von 30 Tagen geschehen, nachdem man seinen Wohnsitz auf Mallorca begründet hat. Wer in einem Auto mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist und in eine Fahrzeugkontrolle gerät, muss nachweisen, dass er kein Resident ist. Das deutsche Konsulat rät deshalb, ein Fähr- oder ein Flugticket mitzuführen. Noch besser ist eine Wohnsitzbescheinigung des deutschen Finanzamtes. Die Bescheinigung sollte von einem Übersetzer ins Spanische übersetzt nicht älter als ein Jahr sein.

Wie geht man bei der Ummeldung vor?

Als erstes muss man zum Zoll, wo das Fahrzeug geschätzt wird und die Kfz-Anmeldesteuer (impuesto de matriculación) von sieben respektive zwölf Prozent festgesetzt wird. Letzteres gilt für Wagen mit Hubraum größer als 1600 ccm. Noch teurer wird es für Autos mit einem Baujahr vor 1997. Bei ihnen beträgt die Steuer sogar 14,75 Prozent. Die Steuer bezahlt man beim Finanzamt, der Hacienda. Hier muss man unter anderem die Steuernummer N.I.E. und die Fahrzeugpapiere vorlegen. Mit der Steuerbescheinigung, der so genannten inspección de tributos del estado, geht es dann zur Zulassungsstelle, der Jefatura Provinciál, Das ist aber noch längst nicht alles.  

Im Rathaus des neuen Wohnorts muss eine Straßenbenutzungssteuer, die impuesto de circulación, bezahlt werden. Diese Gebühr ist abhängig von der PS-Leistung.

Es muss eine Bestätigung einer autorisierten Kfz-Werkstatt eingeholt werden, dass der Wagen in überhaupt in Spanien zugelassen ist, das so genannte certificado de características.

Außerdem muss das Auto vom spanischen TÜV, der ITV-industrial (Inspección Tènico de Vehículos) in einer Erstuntersuchung abgenommen werden. Die Anträge gibt es bei der Verkehrsbehörde, der Jefatura Regional de Tráfico. Die Adresse: Tráfico, C/. Manuel Azaña, 50, Palma, Tel.: 971-46 52 62. ITV-Niederlassungen gibt es in Palma, Manacor und Inca.

Erforderlich ist auch die Vermessung des Fahrzeugs und eine Beglaubigung der Daten durch das Colegio de Ingenieros (Camino de Jesus 3). Dies kann nur ein Ingenieur ausführen, der in dem Colegio gelistet ist.

Schließlich geht es noch einmal zum TÜV, wo die Wagenpapiere mit dem Colegio-Gutachten verglichen werden.

Mit sämtlichen Unterlagen marschiert man dann zur Zulassungsstelle, wo die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis, den permiso de circulación, ausstellt.

Zu guter Letzt sucht man einen lizensierten Fachbetrieb auf, um die neuen spanischen Kennzeichen zu kaufen und montieren zu lassen.  

Was ist, wenn ich mein Auto nicht ummelde?

Wer auf spanisches Laissez faire in Sachen nicht umgemeldetes Auto hofft, kann zumindest auf Mallorca böse Überraschungen erleben. Zum einen wird ein Auto erst einmal still gelegt, zum anderen bezahlt man eine empfindliche Geldbuße. Übrigens startet die Polizei immer wieder groß angelegte Kontrollen von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen. Bei einer Aktion vor zwei Jahren etwa wurden allein am Flughafen Son Sant Juan, wo es erfahrungsgemäß besonders viele nichtspanische Wagen gibt, 20 Autos vorübergehend beschlagnahmt. Gerne konzentrieren sich die Beamten auch auf Schulen, da bekanntlich viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen. Wer dabei erwischt wird, kann sich kaum als Tourist herausreden.  

Was tun, wenn die Polizei ein noch nicht umgemeldetes Auto abgeschleppt hat?
In diesem Fall sollte man das Auto schnellstmöglich aus dem Fahrzeugdepot holen. Denn pro Tag, den das Auto dort steht, wird dem Halter eine Gebühr von 20 Euro berechnet.

 

Freitag, 19. März 21:10 Uhr Alter: 206 Tage


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