Urlaubsmängel sofort reklamieren

Für viele Deutsche ist der Urlaub Erholung die Erholung schlechthin. Einige Reisende haben sich in den Ferien aber mehr geärgert als entspannt: Defekte Klimaanlage, Lärmbelästigung oder verschmutzter Pool – Reisemängel können die schönsten Wochen des Jahres zum Albtraum machen und lassen sich trotz sorgfältiger Auswahl durch den Veranstalter nicht immer vermeiden. Bei Mängeln sollten Urlauber unmittelbar die Reiseleitung ansprechen und um schnelle Hilfe bitten, empfiehlt aktuell der Reiseveranstalter TUI Deutschland. Denn gerade die großen Reiseveranstalter bieten schnelle Unterstützung und Abhilfe – quasi zügige Abhilfe und Kulanz direkt am Urlaubsort. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, kann vor Ort schon eine Entschädigung erfolgen, etwa durch einen Gutschein für einen kostenlosen Ausflug.

„Vor der Buchung sollten Urlauber die Katalogangaben zu Flug, Hotel und Ausflügen genau lesen, um Enttäuschungen zu vermeiden“, rät Irmela Hecker, Reklamations-Expertin bei TUI. Bei den Angaben sollte man auch auf Details achten. Ein Zimmer „zur Meerseite“ muss nicht in jedem Fall freien Blick auf das Meer bieten, ein Zimmer mit „direktem Meerblick“ dagegen schon. Urlaubswillige, die in Bezug auf die Bezeichnungen im Katalog unsicher sind, sollten im Reisebüro nachfragen. Die meisten Veranstalter bieten neben der Leistungsbeschreibung auch Hinweise zu ortstypischen Gegebenheiten der Reise, etwa Zwischenlandungen, kleineren Betten oder Besonderheiten der Speisekarte. Einige Anbieter veröffentlichen überdies im Katalog zu jedem Hotel die Ergebnisse ihrer Kundenbefragung. Sie bietet für Urlauber eine gute Orientierung und nennt die Qualitätsbewertung von beispielsweise Service und Verpflegung.

Mängel zuerst an der Rezeption melden

Gibt es trotz aller Vorkehrungen Mängel im Urlaub, sollten Reisende dies sofort an der Hotelrezeption reklamieren. Bei defekter Klimaanlage muss der Hotelier eine Reparatur oder ein neues Zimmer anbieten. Tut er dies nicht, führt der nächste Schritt zum Reiseleiter vor Ort. „Urlauber finden die Telefonnummer in ihren Reiseunterlagen oder am Hotelaushang ihres Veranstalters“, erläutert Irmela Hecker. Gelingt es auch dem Reiseleiter nicht, den Schaden zu beheben - etwa weil im ausgebuchten Hotel kein Ersatzzimmer mehr frei ist - können Urlauber auch Sachleistungen als Entschädigung annehmen. Dies kann ein Tagesausflug oder ein kostenloser Mietwagen sein. Mit einer raschen und unbürokratischen Hilfe wollen Reiseveranstalter noch im Urlaub um das Vertrauen ihrer Kunden werben und die Urlaubsidylle wieder herstellen.

Wurde am Urlaubsort eine angemessene Entschädigung angeboten, bestehen möglicherweise später keine weiteren Ansprüche mehr. Lehnt der Reisende die angebotene Lösung ab, sollte er die Beschwerdepunkte mit Datum und Uhrzeit schriftlich auflisten und vom Reiseleiter per Unterschrift zur Kenntnis nehmen lassen. Die Mängel sollten detailliert und so beschrieben werden, dass eine Abweichung von der gebuchten Leistung klar erkennbar ist. Zusätzlich sind Foto- und Videoaufnahmen hilfreich, im Optimalfall mit Datumssignatur. Um darüber hinaus auf Nummer Sicher zu gehen, kann man sich Mängel auch von fremden Mitreisenden bestätigen lassen. Bei einem Rechtsstreit werden neutrale Zeugen unter Umständen als glaubwürdiger eingeschätzt als Verwandte.

Anspruch nach Rückkehr an Veranstalter senden

„Nach der Rückkehr haben Urlauber einen Monat Zeit, um Entschädigungsansprüche beim Reiseveranstalter geltend zu machen“, sagt Irmela Hecker. Die aufgelisteten Mängel sollten zusammen mit Foto- und Videoaufnahmen, Zeugenaussagen sowie den Beschwerdedokumenten per Einschreiben an den Veranstalter gesendet werden. Im Anschreiben sollten Reisende deutlich machen, ob sie eine Minderung des Reisepreises verlangen und eine Zahlungsfrist setzen. Viele Veranstalter bieten Gutscheine statt einer Rückerstattung an.


Quelle: TUI


22.04.11 12:10

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